So, Frau Prof. Dr. Annette Schavan ist also (vorläufig) nicht mehr Dr., der Artikel wurde ihr von der Uni Düsseldorf aberkannt, da sie – laut Aussage der universitären Prüfungskommission – in ihrer Arbeit (verharmlosend ausgedrückt) abgeschrieben und die Quellen nicht genannt habe. Am gestrigen Samstag trat sie daraufhin von ihrem Posten als Bildungsministerin im Kabinett Merkel zurück.
Soweit die Tatsachen.
Aktuell wird an verschiedenen (nicht nur politischen Fronten) erbittert gekämpft, ob der Umgang mit Frau Schavan korrekt gewesen sei, oder nicht. Die Diskussion dreht sich um verschiedene Aspekte:
Ist die Universität korrekt vorgegangen, war die Arbeit des universitären Gremiums korrekt?
Darf man das überhaupt nach so länger Zeit noch machen? Und WER darf sowas überhaupt?
Ist es überhaupt Betrug, wenn man vergisst, Zitate als solches zu kennzeichnen und die Quellen anzugeben?
Musste die Ministerin denn unbedingt zurücktreten?
Zur Frage, ob der universitäre Untersuchungsausschuss korrekt gehandelt habe, als er Frau Schavan den Doktortitel aberkannt hat, kann man streiten. Hier sind im Moment Widerspruchsverfahren anhängig, das wird letztlich der Gesetzgeber zu entscheiden haben.
Interessanter sind die folgenden Fragen. Widmen wir uns zunächst der Frage, ob man das (also die Analyse einer Doktorarbeit nicht in Bezug auf inhaltliche Qualität, sondern in Bezug auf das Einhalten wissenschaftlicher – und wohl auch moralischer – Standards zu untersuchen) nach dreißig Jahren überhaupt noch machen darf. Ganz klare Antwort: Ja, natürlich! Was hebt denn die Arbeit der Bildungsministerin über die Arbeiten anderer Doktoranden hinaus? Selbstverständlich darf man die Arbeit auch nach dreißig Jahren noch analysieren.
Interessant ist in diesem Zusammenhang ein häufiger vorgebrachtes Argument: Ja, man dürfe die Arbeit analysieren, aber man solle doch bitte nicht heutige Standards in Bezug auf die Qualität der Arbeit anlegen. Das sei schließlich ungerecht, damals habe es noch kein Internet gegeben und es sei schließlich nicht so einfach gewesen, an Literatur zu kommen (Fernausleihe, etc.). Dazu fällt mir eigentlich nur folgendes ein:
Erstens ist es albern, zu fordern, die Arbeit müsse nicht heutigen Standards bezüglich des Zitierens genügen – auch vor dreißig Jahren galt, dass ein Zitat als solches zu kennzeichnen sei und das die Quelle anzugeben sei. Das ist ein Grundsatz wissenschaftlicher Arbeit, der auch durch andere Mediennutzungsmöglichkeiten nicht entkräftet wird – zitiere ich was, muss ich das kenntlich machen und die Quelle angeben. Punkt.
Zweitens: Wenn ich irgendwo abschreibe und das nicht kenntlich mache, dann betrüge ich. Punkt. Das geht mir mit meinen Fachbüchern nicht anders, als Frau Schavan mit ihrer Doktorarbeit. Werde ich erwischt, kann ich dafür verurteilt werden – das ist mir ebenso bewusst, wie Frau Schavan. Und ein “versehentliches Zitieren” kann es nicht geben: Schreibe ich ab (und formuliere das vielleicht sogar bewusst um, um es zu verschleiern), mache ich das nicht versehentlich, sondern bewusst.
Drittens: Frau Schavan und die falsch gekennzeichneten Zitate in ihre Doktorarbeit sind deshalb angreifbar, weil es keine Einzelfälle (also nur ein paar wenige Stellen in dieser Arbeit) waren. Niemand hätte ihr ans Bein pinkeln können, wenn es nur ein paar wenige Stellen gewesen waren. Dem war aber nicht so, die Arbeit hat – laut Aussage der Gutachter – eben wissenschaftlichen Kriterien nicht mehr entsprochen.
Viertens: Es ist absolut keine Entschuldigung, dass es erst im Zuge der Zu-Guttenberg-Affäre aufgefallen ist und nicht schon dreißig Jahre vorher. Nur, weil es heute leichter ist, so etwas nachzuweisen, entschuldigt das doch nicht das (bewusste) Fehlverhalten damals.
Fünftens: Es stimmt, dass bei anderen Doktorarbeiten nicht die gleichen Maßstäbe angelegt worden sind bzw. angelegt werden – der Großteil der Arbeiten wird nicht durchs VroniPlag gejagt und von Dutzenden oder Hunderten Freiwilligen analysiert. So what? Das ändert dennoch nix an den Mängeln – und vor allem an Frau Schavans Angreifbarkeit, in die sie sich selbst manövriert hat: Als in der Öffentlichkeit stehende Politikerin (meines Wissens nach ist sie dazu nicht gezwungen worden), als Bildungsministerin (sic!) und als die Person, die zu Zeiten der guttenbergschen Plagiatsaffäre (der unbenommerweise ein anderer Hintergrund und eine andere Motivation zugrunde lagen) mit der Aussage, dass sie sich zu fremdschämen würde, wenn sie plagiiert hätte, profilierte. Wer in die Küche geht, muss halt damit rechnen, dass es heiß wird – auch und gerade als Bildungsministerin. Das sie das nicht tat, lässt nur zwei Schlüsse zu: Das Gefühl der Ungreifbarkeit (gerade auch unter dem Schutz der Kanzlerin) und das Verdrängen der eigenen Verfehlung. Auch das sind keine Entschuldigungen oder Abschwächungen, und erst recht keine Gründe, die Doktorarbeit der Annette Schavan nicht unter die Lupe zu nehmen.
Ganz spannend in diesem Zusammenhang ist noch die Frage, wer überhaupt das Recht habe, Doktorarbeiten zu untersuchen. Teile der Presse, vorzugsweise aus dem konservativen Lager, tendieren dazu, die Leute, die die Doktorarbeiten untersuchen, als “Wutbürger” abzuqualifizieren oder ihnen eine tiefe Verortung im jeweils anderen Lager anzudichten. Damit wären sie wohl nicht dazu qualifiziert, entnimmt man diesen Aussagen. Kurz gesagt: Das ist natürlich der komplette Oberschwachsinn – die Arbeiten sind öffentlich zugänglich, JEDER darf sich damit auseinander setzen. Und JEDER darf darin nach Plagiaten, nach nicht kenntlich gemachten Zitaten, nach handwerklichen Fehlern suchen. Dafür benötigt man keine Qualifikation – um daraus dann Konsequenzen zu ziehen, aber schon. Denn was geschieht denn, wenn der gemeine Wutbürger etwas gefunden zu haben glaubt: Er übergibt es – gerne auch in gesammelter Form – an die Universitäten und die Öffentlichkeit. Ab diesem Moment bewerten Fachleute das Material, ab diesem Moment sind es universitäre Gremien, die sich damit auseinander setzen und ggf. Untersuchungen anstellen oder Entscheidungen treffen. Die Diskussion bzw. die Richtung der Diskussion dient also nur dazu, die Plagiatsjäger zu diskreditieren und damit den gesamten Vorgang zu behindern und bestenfalls abzuwürgen. Und das ist aus meiner Sicht noch die angenehmere Deutung – unangenehmer wäre mir, wenn dahinter keine konkrete Absicht, sondern ein allgemeines und sehr elitenzentriertes Weltbild stecken würde…
Die Frage, ob es tatsächlich Betrug im akademischen oder justiziablen Sinne sei, wenn jemand nicht korrekt zitiert, möchte ich nicht weiter vertiefen – meine Ansicht habe ich weiter oben dargestellt. Vielmehr interessiert mich am Ende noch der Aspekt, ob die Ministerin ihr Amt tatsächlich aufgeben musste – schließlich ist das Urteil doch nicht rechtskräftig, jedenfalls bisher nicht. Hier muss man nochmal betonen, dass Frau Schavan möglicherweise eine von Menschen als positiv wahrgenommene Politik machte – dies aber letztlich nicht der Gradmesser ist. Die Öffentlichkeit erwartet, dass sie die Konsequenzen zieht, sie ist letztlich auch zu einer Belastung für das Kabinett Merkel geworden und kann auch den Posten einer Bildungsministerin nicht mehr ausfüllen, da sie Entscheidungen nicht mehr mit der nötigen Durchsetzungskraft treffen kann, zu angegriffen ist sie im politischen Sinne derzeit. Deshalb ein klares Ja: Ja, sie musste zurücktreten, speziell auch nach ihren Aussagen in der Causa zu Guttenberg. Sie hat sich weit hervorgewagt – zu weit letztlich, mir fällt da immer das Sprichwort vom Glashaus und den Steinen ein.
Zusammengefasst: Meiner Meinung nach gibt es keinen Grund, warum man Frau Schavan schonen sollte – Wenn sie umfassend abgeschrieben hat, hat sie gegen die Normen verstoßen und betrogen. Wenn sie betrogen hat, gehört ihr der Doktortitel aberkannt. Wenn ihr der Doktortitel aufgrund des Betrugs aberkannt worden ist, ist sie als Bildungsministerin nicht mehr zu halten.
So einfach ist das manchmal.